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   BSG - B 4 RA 201/05 B   

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BSG - B 4 RA 201/05 B (https://dejure.org/9999,13305)
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  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Auszug aus BSG - B 4 RA 201/05 B
    Das Entstehen eines subjektiven Stammrechts allein reicht nicht aus." 12 Dieser Rechtssatz stehe im Widerspruch zu folgendem Rechtssatz im Urteil des 13. Senats vom 8. September 2005 (B 13 RJ 10/04 R, BSGE 95, 112 = SozR 4-2600 § 101 Nr. 2): "Dass sich die Rechtslage zum 1.1.2001 durch die Neuordnung der Renten wegen Erwerbsminderung änderte, berührt den klägerischen Anspruch nicht mehr.
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus BSG - B 4 RA 201/05 B
    14 Es ist nicht weiter darauf einzugehen, dass die Aussage des LSG zu § 99 SGB VI in Widerspruch zu den Aussagen ua in den Entscheidungen des BSG vom 23. Juni 1994 (SozR 3-2600 § 300 Nr. 3) und vom 2. August 2000 (SozR 3-2600 § 99 Nr. 5) steht.
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG - B 4 RA 201/05 B
    Der Beschwerdeführer muss die in dem angestrebten (späteren) Revisionsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG - B 4 RA 201/05 B
    14 Es ist nicht weiter darauf einzugehen, dass die Aussage des LSG zu § 99 SGB VI in Widerspruch zu den Aussagen ua in den Entscheidungen des BSG vom 23. Juni 1994 (SozR 3-2600 § 300 Nr. 3) und vom 2. August 2000 (SozR 3-2600 § 99 Nr. 5) steht.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG - B 4 RA 201/05 B
    11 Eine Divergenz liegt vor, wenn die tragenden abstrakten Rechtssätze, die zwei Urteilen zu Grunde gelegt worden sind, nicht übereinstimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
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